Sonstige Projekte
Altersgerecht umbauen

Wer kann Anträge stellen?

Ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ können beantragen: Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters), Wohnungsunternehmen und -Genossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände.

Der barrierereduzierende Umbau wird je selbst- genutzter und/oder vermieteter Wohneinheit mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei maximal fünf tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.

Alle Umbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden; so profitieren auch regionale Handwerksbetriebe von dem KfW-Programm.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind unter anderem

  • der barrierereduzierende Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden (z. B.: Rampe statt Stufen vor dem Eingang, Einbau von Aufzügen, Umbau von Sanitärräumen, Haustechnik)

  • die barrierereduzierende Anpassung des Wohnumfeldes (z. B.: barrierereduzierte Wege, frei erreichbare Entsorgungseinrichtungen, Schaffung von Stellplätzen)

  • eine Wohnflächenerweiterung (z. B. Dach- geschossausbau für generationenübergreifendes Wohnen)

Die 21 Förderbausteine können einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen umgesetzt werden. 

Ziel aller Umbaumaßnahmen ist die Verbesserung der Wohnqualität und das Anpassen des Wohnungsbestandes an die Anforderungen der Zukunft.

18.08.10 | Handlungsfeld: Sonstige Projekte

Ihr ansprechpartner
Experten der KfW-Bank
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Telefon: 01801/33 55 77
E-Mail: infocenter@kfw.de
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Weitere Informationen:
http://www.kfw-foerderbank.de/
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